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Zurechnungsfortschreibung

Ändern sich die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks, eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder einer Stückländerei und erlangt das zuständige Finanzamt hiervon Kenntnis, wird der bisher festgestellte Grundsteuerwert im Wege der Zurechnungsfortschreibung für neue Eigentümer:innen festgestellt. Gleichzeitig wird ein Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erteilt. Dieser ist die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Schuldner:in der Grundsteuer ist die Person, die am 1. Januar eines Jahres Eigentümer:in beziehungsweise wirtschaftliche:r Eigentümer:in des Steuergegenstandes war. Ist das Grundstück vom Finanzamt mehreren Personen zugerechnet worden, sind diese Gesamtschuldner:innen.

Voraussetzungen

  • Eigentum, Teileigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück
  • Das zuständige Finanzamt bestimmt sich danach, in welcher Gemeinde das Grundstück liegt
  • Für Grundstücke in der Stadtgemeinde Bremen ist für die Feststellung des Grundsteuerwertes, des Grundsteuermessbetrages und die Festsetzung der Grundsteuer das Finanzamt Bremerhaven zuständig
  • Für Grundstücke in Bremerhaven ist für die Feststellung des Grundsteuerwertes und des Grundsteuermessbetrages das Finanzamt Bremerhaven zuständig. Für die Festsetzung der Grundsteuer ist das Steueramt beim Magistrat der Seestadt Bremerhaven zuständig.
  • Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist ab dem 01.01.2025 der zuletzt festgestellte Grundsteuerwert. Beim Grundsteuerbescheid handelt es sich um einen Folgebescheid.