Zurechnungsfortschreibung
Ändern sich die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks, eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder einer Stückländerei und erlangt das zuständige Finanzamt hiervon Kenntnis, wird der bisher festgestellte Grundsteuerwert im Wege der Zurechnungsfortschreibung für neue Eigentümer:innen festgestellt. Gleichzeitig wird ein Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erteilt. Dieser ist die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Schuldner:in der Grundsteuer ist die Person, die am 1. Januar eines Jahres Eigentümer:in beziehungsweise wirtschaftliche:r Eigentümer:in des Steuergegenstandes war. Ist das Grundstück vom Finanzamt mehreren Personen zugerechnet worden, sind diese Gesamtschuldner:innen.
Aktualisiert am 18.07.2024