Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

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Verfahren

Das zuständige Finanzamt erteilt einen Bescheid über den Grundsteuerwert / Zurechnungsfortschreibung, wenn es Kenntnis über eine Änderung der Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks erlangt.

Sie haben die Möglichkeit, Anträge (zum Beispiel in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihren Antrag zu stellen. Zum vereinfachten Onlineformular klicken Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Grundsteuerwert/Zurechnungsfortschreibung Online".

Rechtsgrundlagen