Verfahren
- Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen.
- Reichen Sie hierzu einen entsprechenden Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
- Originale müssen postalisch oder persönlich vorgelegt werden und werden nach Bearbeitung wieder herausgegeben.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Es ist zu beachten, dass alle Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen sind. Ausländische Urkunden/ Zeugnisse sind im Original sowie als Übersetzung in beglaubigter Form einzureichen. Es können weitere Unterlagen und/ oder Informationen angefordert werden.