Nach Antragstellung entscheidet das Standesamt in den meisten Fällen über die Zulässigkeit der beantragten Berichtigung und nimmt diese auch selbst vor. In einigen Fällen muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Der Antrag kann über das Standesamt gestellt werden oder auch direkt beim zuständigen Gericht.
Zuständig für die Entgegennahme von Berichtigungs- oder Fortschreibungsanträgen ist das Standesamt, welches das zu berichtigende oder fortzuführende Register führt.
Aktualisiert am 26.08.2023