Es gibt keine Frist.
Die Beratungsanfrage ist sofort verfügbar und kann beantwortet werden. Beratungsanfragen sind nur im Rahmen der Laufzeit Ihrer Rahmenvereinbarung möglich. Es gilt die Laufzeit Ihrer Rahmenver-einbarung. Die maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen ist je nach Vergabeverordnung unterschiedlich. Die Laufzeit darf in eine garantierte Vertragslaufzeit und optionale Vertragsverlängerungen aufgeteilt werden.
Aktualisiert am 05.11.2024