Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, können Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung zu Ihrem Produktkatalog beraten. Sie als Lieferant erhalten eine Aufforderung zur Beratung, wenn Besteller zusätzliche Informationen über ein Produkt von Ihnen benötigen.

Besteller aus der öffentlichen Verwaltung können Beratungsanfragen an Sie stellen und Sie zur Beratung auffordern.

Wenn Besteller zusätzliche Informationen zu einem oder mehreren Ihrer Produkte benötigen, können diese eine Beratungsanfrage an Sie richten. Sie erhalten die eingehenden Beratungsanfragen (per Schnittstelle) über das Lieferantencockpit oder über einen anderen Kanal vom Besteller. Beratungsanfragen, die Sie außerhalb des Lieferantencockpits erreichen, können manuell in das Lieferantencockpit überführt werden. Für diesen Fall besteht für Sie die Möglichkeit, im Lieferantencockpit einen Beratungsfall anzulegen. Im Lieferantencockpit erhalten Sie eine Beratungsanfrage in rein textueller Form oder zusätzlich mit einer durch den Besteller erzeugten Warenkorbvorlage. Eine Warenkorbvorlage ist ein durch den Besteller erzeugter Warenkorb, zu dem dieser einen Beratungsbedarf hat. Alle Beratungsanfragen werden im Lieferantencockpit gebündelt und übersichtlich dargestellt.

Eine Beratungsanfrage kann Sie in allen Phasen der Beschaffung erreichen: bei der Bedarfsermittlung, im Bestellprozess und in der Nachlaufphase. Unter Umständen ist die Option „keine Bestellung ohne Beratung“ vorgesehen, sodass Sie für (komplexe) Produkte zunächst eine Beratungsanfrage erhalten, bevor sie bestellt werden dürfen. 

Ein weiterer Grund für den Empfang einer Beratungsanfrage kann in der konkreten Ausgestaltung einer Bestellung liegen. Der Besteller kann dann z.B. zusätzliche Informationen über Eigenschaften, Funktionalität, Menge, Konfiguration oder Zusammenstellung der Produkte bei Ihnen anfragen.

Zudem können Sie zur Beratung in den Bestellprozess einbezogen werden, falls die im Katalog hinterlegten Informationen dem Bestel-ler nicht ausreichen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben.
  • Um das Lieferantencockpit zu nutzen, muss Ihr Unternehmen ein Konto im „Einheitlichen Unternehmenskonto“ haben 
  • Um das Lieferantencockpit zu nutzen, benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat.