Die Verfahrenslots:innen „lotsen“ Kinder und Jugendliche (und ihre Angehörigen) durch das Leistungssystem der Eingliederungshilfe. Sie unterstützen bei der Antragstellung und der Verwirklichung von Ansprüchen und Rechten.

Die Verfahrenslots:innen haben die Aufgabe, junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und deren Personensorge- und Erziehungsberechtigte zu informieren, zu beraten und durch Antragsverfahren bei unterschiedlichen Behörden zu begleiten.

Die Verfahrenslots:innen unterstützen auch die Jugendämter bei der Vorbereitung der „Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“.

Ab dem 1.1.2028 sollen alle Hilfen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem „Dach der Jugendhilfe“ zusammengeführt sein.

Voraussetzungen

Anspruch auf die Unterstützung der Verfahrenslots:innen haben junge Menschen unter 27 Jahren, denen aufgrund einer (drohenden) Behinderung Eingliederungshilfe zusteht oder möglicherweise zusteht. 

Das Beratungsgebot richtet sich daher nicht allein an Kinder und Jugendliche, also Minderjährige, sondern auch an die Gruppe der „jungen Volljährigen“. 

Außerdem richtet sich das Angebot an die gesetzlichen Vertreter:innen der jungen Menschen.

Hervorzuheben ist, dass der Unterstützungs- und Begleitungsanspruch gerade nicht voraussetzt, dass eine bestehende oder drohende Behinderung bereits festgestellt wurde.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Unterlagen für die Beratung

    Falls vorhanden, können wichtige Unterlagen wie Bewilligungs- und/oder Ablehnungsbescheide von Behörden, Bescheinigungen eines Pflegegrades oder einer Diagnostik zur Beratung mitgebracht werden.