Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Die Beistandschaft können Sie bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind und die Eltern keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt können Sie die Beistandschaft jederzeit beantragen, bis das Kind volljährig ist. Nach der Geburt auch bei gemeinsamer Sorge.
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Die Beistandschaft können Sie bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind und die Eltern keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt können Sie die Beistandschaft jederzeit beantragen, bis das Kind volljährig ist. Nach der Geburt auch bei gemeinsamer Sorge.
Die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
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keine
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Aktualisiert am 30.05.2024