Möchten Sie bereits vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen?
Jugendliche können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen. Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen jedoch nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Anforderungen an Begleitpersonen:
sowie deren Ausweise (auch in Kopie möglich) und gegebenenfalls Sorgerechtsnachweise
Aktualisiert am 31.08.2024