Möchten Sie bereits vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen?

Jugendliche können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen. Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen jedoch nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen

  • Voraussetzungen wie beim normalen Führerschein
  • Die Sorgeberechtigten (idR Regel sind das die Eltern) müssen der Teilnahme zustimmen und auch ihr Einverständnis zu den Begleitpersonen erklären

Anforderungen an Begleitpersonen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres,
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B (oder auch 3) seit mindestens fünf Jahren (die Begleitperson muss ihren Führerschein ebenfalls mitführen)
  • nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
  • keine Begleitung des Inhaber einer Prüfungsbescheinigung, wenn die Grenzwerte von 0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille Alkohol im Blut überschritten sind bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    sowie deren Ausweise (auch in Kopie möglich) und gegebenenfalls Sorgerechtsnachweise

  • Liste der Begleitpersonen
  • Einverständniserklärung jeder Begleitperson mit Kopie des Ausweises und des Führerscheines