Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Voraussetzung bei allen Leistungsarten ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft beziehungsweise Gleichstellung, die nachgewiesen werden muss. Zudem werden Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschäftigung benötigt. In Einzelfällen kann auch die Vorlage von Nachweisen über die Vermögenssituation erforderlich sein.
Die Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls weitere zur Klärung des Sachverhaltes nachgefordert. Nach Abschluss der Prüfung findet in der Regel noch ein Betriebsbesuch oder ein Besuch bei der antragstellenden Person statt. Anschließend erhalten Sie entweder einen Bescheid über eine gewährte Leistung oder einen Ablehnungsbescheid. Jeder Verfahrensablauf ist individuell, je nach beantragter Leistung/Förderung.
Träger von Integrationsfachdiensten: Die zuständige Stelle schließt vertragliche Vereinbarungen über die Beauftragung als Integrationsfachdienst. Diese beinhalten sämtliche Aspekte der Aufgabenbereiche, der personellen und räumlichen Ausstattung, der Qualitätskontrolle sowie der Finanzierung der Dienste. Die Refinanzierung gegenüber dem Träger erfolgt vollständig auf Basis dieser vertraglichen Vereinbarung. Ein Antragsgeschehen erfolgt insoweit nicht.
Inklusionsbetriebe: Das tatsächliche Aufkommen an Neuanträgen bezüglich Leistungen an Träger von Inklusionsbetrieben in Bremen rechtfertigt nicht den administrativen, fachlichen und technischen Aufwand der Entwicklung einer spezifizierten Antragsstrecke.
Durchführung von Aufklärungs-, Bildungs- und Schulungsmaßnahmen: Die zuständige Stelle entwickelt halbjährlich ein Schulungsprogramm mit Schulungsmaßnahmen, welches sich vornehmlich an die betrieblichen Beauftragten und Funktionsträger wendet Interessierte Funktionsträger:innen melden sich in Absprache mit ihren Arbeitgebenden schriftlich unmittelbar zu den Schulungen an. Ein Antragsgeschehen findet nicht statt.
Aktualisiert am 06.04.2024