Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.
Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?
Sie können die folgenden Leistungen beantragen:
Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.
Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Die Person, für die Sie Leistungen beantragen, muss bei Ihnen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis beziehungsweise in einem Beamtenverhältnis von mindestens 15 Stunden/Woche stehen.
Die Person für die Sie Leistungen beantragen, muss schwerbehindert beziehungsweise gleichgestellt im Sinne des SGB IX sein.
(kann aus Gründen des Datenschutzes direkt von der Person beim Integrationsamt eingereicht werden)
(Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde)
(insgesamt 3 Vergleichsangebote bei Kosten ab 5.000 €)
Aktualisiert am 06.04.2024