Sie möchten eine Hundesteuerbefreiung erwirken?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich.
Eine Hundesteuerbefreiung wird gewährt für das Halten von:
(§ 6 Absatz 1 Hundesteuergesetz)
Des weiteren wird für Hunde, die aus dem Bremer Tierheim übernommen werden, auf Antrag für ein Jahr eine Steuerbefreiung gewährt.
Fotokopie des Schwerbehindertenausweises, in dem das Merkmal „H" (= hilflos), "aG" (= außergewöhnliche Gebehinderung) oder "B" (=Begleitperson bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmitteln) eingetragen sein muss.
Beim Erwerb eines Hundes aus dem Tierheim Bremen benötigen wir die Kopie des Aufnahmevertrages.
Aktualisiert am 29.11.2024