bei Versand: Abgabe der Meldung der Beförderung frühestens 7 Tage vor Beginn der Beförderung, in jedem Fall vor Beginn der Beförderung
bei Empfang: Abgabe der Eingangsmeldung unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Ankunft der Ware
Die Bearbeitung der technischen Anmeldung zur „Internet-EMCS-Anwendung“ (Kommunikationsstammdaten) dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Es entstehen keine Kosten für die Entgegennahme der Meldung der Beförderung.
Wenn Steuerbelange gefährdet erscheinen, müssen Sie unter Umständen eine Sicherheit für die Beförderung gegenüber dem Hauptzollamt leisten. Bei Beförderungen in oder über andere Mitgliedstaaten ist immer eine Sicherheit zu leisten, die in allen Mitgliedstaaten gültig sein muss.
Aktualisiert am 09.01.2024