Sie können innerhalb von drei Jahren nach Erteilung des Bauvorbescheids Ihr Bauvorhaben mit einer gültigen Baugenehmigung beginnen. Es kann eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids innerhalb dieser Zeit auf Antrag um zwei Jahre beantragt werden.
Der Bauvorbescheid ersetzt keine Baugenehmigung. Diese ist gesondert zu beantragen.
Die untere Bauaufsichtsbehörde soll entsprechend § 69 Absatz 3 der Bremischen Landesbauordnung innerhalb von zwölf Wochen über die Bauvoranfrage entscheiden, nachdem die Vollständigkeit des Antrags bestätigt wurde.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach § 1 der Kostenverordnung Bau, der Tarifziffer 101.07 und ist abhängig von Anzahl und Art der geprüften Einzelfragen und nach Umfang der Ämteranhörung.
Aktualisiert am 25.11.2024