Mit der Zusendung einer Baufreigabe und bei Erteilung einer Baugenehmigung wird auf die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Baustelleneinrichtungen hingewiesen.
Für Baustelleneinrichtungen auf öffentlichen Verkehrsflächen (Vorbehaltsnetz) ist das Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen zuständig. Für Baustelleneinrichtungen in Wohnstraßen und Arbeitsstellen im Vorbehaltsnetz, sofern die Fahrbahn nicht betroffen ist (z. B. ausschließlich Geh- und/oder Radweg auf einer Hauptstraße betroffen) ist das jeweilige Polizeirevier im Stadtteil zuständig.
Zum Vorbehaltsnetz gehören:
Nähere Informationen unter: http://www.asv.bremen.de/service/formulare_und_antraege/arbeitsstellenantrag___baustellenantrag-2199
Für den allgemeinen Arbeitsschutz, insbesondere Bauarbeiterschutz sowie für die Vorankündigung von Baustellen > 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte, oder > 500 Persononentage ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen zuständig.
Für Werbeanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist die DSM Deutsche Städte Medien GmbH zuständig.
Aktualisiert am 22.10.2024