Der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Bauantrag und trifft die Entscheidung. Sie prüft im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 der Bremischen Landesbauordnung
Die Prüfung bautechnischer Nachweise nach § 66 der Bremischen Landesbauordnung bleibt unberührt.
Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt zuvor diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.
Bautätigkeitsstatistik-Online
Der Erhebungsbogen für Baugenehmigungen oder Abgangs-/ Beseitigungserhebung kann auf der Bautätigkeitsstatistik Online (statistik-bw.de) online ausgefüllt oder ausgedruckt werden. Den Link dazu finden Sie unter "Weitere Informationen".
Einen Link zur Übersicht über die landesrechtlichen und kommunalen Rechtsgrundlagen finden Sie auch unter "Weitere Informationen".
Sind Sie mit einer erteilten Baugenehmigung oder einem Kostenbescheid nicht einverstanden, können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch bei der Stelle einlegen, die den Bescheid erlassen hat.
Aktualisiert am 30.08.2024