Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitungsdauer vom Einreichen des Antrags bis zum Bescheid hängt ab von:
Der Qualität der eingereichten Unterlagen und des Bauartmusters, vom während der Prüfung festgestellten Änderungsbedarf und
von der Anzahl der zu bearbeitenden Anträge.
Die Gebühren für die Zulassung richten sich nach der Bearbeitungsdauer:
Stundensatz: EUR 67,00.
Sonstige Gebühren:
Für die Erteilung eines Zulassungsbelegs einschließlich des Zulassungszeichens sowie für den Umtausch: EUR 15,00.
Zusätzlich müssen Auslagen (zum Beispiel für Kopien) und Aufwendungen, die durch beantragte Ergänzungsarbeiten entstehen, erstattet werden.
Aktualisiert am 20.01.2025