Es gibt keine Frist, aber BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.
4 bis 6 Wochen,
Können bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen die erforderlichen Feststellungen durch das Amt nicht binnen 6 Kalenderwochen getroffen oder Zahlungen nicht binnen 10 Kalenderwochen geleistet werden, wird durch das Amt eine Abschlagszahlung bis zur Höhe von monatlich vier Fünfteln des voraussichtlich zustehenden Bedarfs geleistet.
Es fallen keine Kosten an.
Aktualisiert am 24.08.2023