Verfahren
Ihr BAföG-Darlehen können Sie schriftlich oder per Onlineverfahren zurückzahlen:
Schriftliches Verfahren:
- Etwa 4,5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit Ihres ersten mit BAföG geförderten Studiums bekommen Sie vom Bundesverwaltungsamt einen Brief, den sogenannten „Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid“.
- Der Brief informiert Sie darüber, in welcher Höhe, wann und wie genau Sie das BAföG zurückzahlen müssen.
- Er enthält auch ein Angebot zur vorzeitigen Rückzahlung des BAföG-Darlehens und informiert über den höchstmöglichsten Nachlass, den Sie erhalten können.
- Bitte füllen Sie dann den Vordruck für die Einzugsermächtigung aus und senden Sie diesen an das Bundesverwaltungsamt zurück. Die Raten werden dann alle 3 Monate über ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto eingezogen.
- Wenn Sie einen Zahlungstermin um mehr als 45 Tage überschritten haben, fallen Zinsen an. Ab diesem Zeitpunkt werden jährlich 6 Prozent Zinsen auf Ihre Restschuld erhoben. Diese Zinsen gelten bis zur vollständigen Tilgung des ausstehenden Betrages.
- Bitte denken Sie daran, Änderungen Ihres Namens oder Änderungen Ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Sie vermeiden damit Kosten für die Ermittlung Ihrer Anschrift (EUR 25).
Onlineverfahren:
- Gehen Sie auf das BAföG-Online Portal des Bundesverwaltungsamtes und registrieren Sie sich dort.
- Im Anschluss an die Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
- Nachdem die Registrierung erfolgreich war, können Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse und Kennwort anmelden. Im Portal finden Sie alle wesentlichen Formulare, die die Rückzahlung Ihres BAföG-Darlehens betreffen.
- Wenn Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis anmelden, stehen Ihnen mehr Funktionen zur Verfügung.
Sie können zum Beispiel Ihre aktuell bestehende Darlehensrestschuld sowie Ihren aktuellen Zahlungsplan einsehen.
Rechtsgrundlagen