Verfahren

  • Auftrag per E-Mail, Fax, Brief, Onlineauftrag oder persönliches Erscheinen nach vorheriger Terminvereinbarung.
  • Datenlieferung per E-Mail oder durch Abholung.
  • Den zugehörigen Kostenbescheid erhalten Sie auf dem Postweg.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Das Liegenschaftskataster muss den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft als Basisinformationssystem genügen.
  • Das Liegenschaftskataster muss als amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung dienen.
  • Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Katastervermessungswerk (Risse), den Katasterkarten (Liegenschaftskarten) und dem Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbuch) und wird gemeinsam im Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS) geführt.
  • Weitere Hinweise finden Sie unter https://geo.bremen.de/produkte/katasterprodukte/auszuege_aus_dem_liegenschaftskataster-12272 .