Das Liegenschaftskataster muss den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft als Basisinformationssystem genügen.
Das Liegenschaftskataster muss als amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung dienen.
Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Katastervermessungswerk (Risse), den Katasterkarten (Liegenschaftskarten) und dem Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbuch) und wird gemeinsam im Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS) geführt.
Weitere Hinweise finden Sie unter https://geo.bremen.de/produkte/katasterprodukte/auszuege_aus_dem_liegenschaftskataster-12272 .