Informationen zur Befreiung von der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht.
Ab sofort benötigen Siekeinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses amExpress-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.
Im Allgemeinen gilt in Deutschland die Ausweispflicht. Pflegebedürftige Personen, die aus Krankheitsgründen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können oder gar betreut werden, können von dieser Regel ausgenommen werden.
Dazu ist ein formloser Antrag bei der Meldebehörde zu stellen. Der Antrag kann schriftlich beim Bürgeramt, Referat Meldeangelegenheiten, Pfalzburger Str. 69a, 28207 Bremen eingereicht oder persönlich bei einem BürgerServiceCenter abgegeben werden.
Auch Pflegedienste und Betreuer können diese Befreiung für ihre Kunden beantragen.
Personen,
können von der Ausweispflicht befreit werden.
Die Befreiungsgründe müssen schriftlich belegt werden (z.B. Attest).
ist kein Betreuer bestellt, genügt die Unterschrift des Betroffenen auf dem Antrag und eine vertraute Person kann den Antrag abgeben
oder einer ähnlichen Einrichtung aus der hervorgeht, dass sich die bzw. der Betroffene nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen kann
Aktualisiert am 08.05.2024