Ein zulassungspflichtiges Handwerk können Sie erst ausüben, wenn Sie in die Handwerksrolle eingetragen sind. Eine Ausübungsberechtigung muss daher entsprechend frühzeitig gestellt werden.
Online Servicehandwerk:digital handwerk:digital bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der zuständigen Handwerkskammer online zu stellen. Der Login erfolgt mit dem OSI-Konto, welches Bürger:innen wie Unternehmen zur Verfügung steht.