Verfahren

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer oder auf das Service-Portal Ihres Bundeslandes und wählen den richtigen Online-Service aus.
  • Der Online-Service führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer. 
  • Laden Sie die Antragsformulare zur Erteilung einer Ausübungsberechtigung herunter. 
  • Füllen Sie die Formulare vollständig aus und senden Sie sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen Ihrer Kenntnisse an Ihre zuständige Handwerkskammer.
  • Ihr Antrag und die Nachweise werden von der Handwerkskammer geprüft.  Sind die Nachweise nicht ausreichend, müssen Sie gegebenenfalls eine Sachkundenprüfung ablegen. 
  • Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung sowie einen Bescheid über die erfolgte Eintragung.

Rechtsgrundlagen