Verfahren

Sie müssen einen Antrag stellen und entsprechende Nachweise beifügen (s. Link in der rechten Spalte). 

Verfügen Sie über eine Ausnahmegenehmigung, legen sie bitte nur die dazugehörige Karte gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe aus. Die Ausnahmegenehmigung selbst ist im Original mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Weitere Hinweise

Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.