Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung für Plakatierungsfirmen, die in der Nähe ihrer „Arbeitsstätte“ ihr Auto abstellen müssen. Bitte teilen Sie uns den Grund für die Plakatierung mit.
Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung
Aktualisiert am 05.11.2024