Berechtigte sind Gewerbetreibende und private Personen, die mit einem LKW über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder einen LKW unter 7,5 t mit Anhänger aufgrund eines begründeten Einzelfalles an einem Sonntag oder Feiertag fahren müssen.
Gründe für diese Fahrten könnten z. B. folgende sein: Turnierteilnahme, Messestandbetreiber, Veranstaltungen, termingebundene Güter im Begegnungsverkehr. Eine Einzelfallprüfung bleibt in jedem Fall vorbehalten.
Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung
Aktualisiert am 05.11.2024