Welche Fristen sind zu beachten?

Die vorgelegten Gutachten sollten nicht älter als 18 Monate sein.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Bearbeitung zeitnah.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Mindestgebühr beträgt 20,00 EUR. Die konkreten Gebühren sind je nach Einzelfall variabel. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).