Sie möchten sich über die Ausnahmegenehmigung informieren? Hier erfahren Sie mehr.

Fahrzeuge, die den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) oder dem Europäischen Recht nicht entsprechen, können in Deutschland nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden. 

Darunter können zum Beispiel Fahrzeuge mit spezifizierter Bauweise oder Importfahrzeuge fallen. Beim Bürgeramt „Zentrale Kfz-Zulassungsbehörde“ können Sie für diese Fahrzeuge vor der Zulassung eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Voraussetzungen

Grundsätzlich gilt, dass Ausnahmegenehmigungen nur erteilt werden dürfen, wenn alle zumutbaren Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften für folgendes erfüllt sind:

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) 
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Darüber hinaus hängt die Entscheidung vom jeweiligen Einzelfall ab. 

Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen im Fachbereich „Zentrale Kfz-Zulassungsbehörde“ entschieden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Gutachten

    eines/einer amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO in dem die Abweichungen von den Bauvorschriften genannt und begründet sind.

  • Ausländische Fahrzeugpapiere (zum Beispiel US-Title oder andere)
  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

    inklusive des Nationalpasses der/des antragstellenden Fahrzeughalters/in

  • Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich

    Personalausweis oder Reisepass der/des Bevollmächtigten

  • Bei Zulassung auf Firmen zusätzlich
    • Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
    • Vollmacht, wenn der/die Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt