Verfahren

Die Zuständigkeit bei allen Zulassungsangelegenheiten liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

  • Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in der Stresemannstraße 48 in 28207 Bremen zu stellen.
  • Für die Antragstellung müssen Sie einen Termin in der Zulassungsbehörde vereinbaren.
    • Einen Termin können Sie online oder telefonisch vereinbaren.
  • Bringen Sie alle benötigten Unterlagen zum Termin mit.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Unterlagen vollständig sind, stellt Ihnen die Zulassungsbehörde die Ausnahmegenehmigung bei Ihrem Termin aus oder schickt Ihnen die Ausnahmegenehmigung im Anschluss zu.

Rechtsgrundlagen