Der berechtigte Personenkreis für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung "Soziale Dienste" sind

  • Ambulante Pflegedienste
  • Hebammen

Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das Abstellen des Kfz

  • in Strecken eingeschränkten Haltverbots
  • in Zonenhaltverboten
  • in verkehrsberuhigten Bereichen
  • in Anwohnerparkgebieten

Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.

Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

  • Kopie des Kfz-Scheines
  • Versorgungsvertrag der Krankenkasse
  • Arbeitsvertrag, falls es sich um eine Ausnahmegenehmigung für ein Privatfahrzeug handelt
  • Hebammen müssen ihren Berufsstand nachweisen

Bei Fahrzeugwechsel:

Die alte Ausnahmgenehmigung und die orange Karte müssen im Original zurückgegeben werden. Der neue Fahrzeugschein muss in Kopie eingereicht werden. Ein Kennzeichenwechsel verursacht eine Gebühr in Höhe von 11,50 €.