Mit dieser Ausnahmegenehmigung erhalten Sie die Erlaubnis mit Ihrem Fahrzeug bzw. Ihren Fahrzeugen für eine bestimmte Dauer und an bestimmten Orten zum Zwecke von Rundfunk- und Fernsehaufnahmen zu parken.
Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung
Aktualisiert am 09.11.2024