Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihren Auslandsaufenthalt mit, sobald dieser feststeht. Auf jeden Fall jedoch vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes.
4 - 8 Woche(n). Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen und davon, ob die Künstlersozialkasse allein entscheiden darf oder aus rechtlichen Gründen die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) einbinden muss.
Es fallen keine Kosten an.
Aktualisiert am 07.01.2025