Welche Fristen sind zu beachten?

Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihren Auslandsaufenthalt mit, sobald dieser feststeht. Auf jeden Fall jedoch vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

4 - 8 Woche(n). Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen und davon, ob die Künstlersozialkasse allein entscheiden darf oder aus rechtlichen Gründen die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) einbinden muss.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Kosten an.