Wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten oder arbeiten, kann sich das auf Ihre deutsche Sozialversicherung auswirken. Eine Änderung Ihrer Situation müssen Sie der Künstlersozialkasse rechtzeitig melden.

In der deutschen Sozialversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Ihren Wohn- und Tätigkeitsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.

Wenn Sie Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland verlegen, muss die Künstlersozialkasse Ihre Versicherung überprüfen.

Damit Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist und Sie gegebenenfalls zusätzliche Auslandsversicherungen abschließen können, sollten Sie diese Frage möglichst vor Ihrem Umzug, Ihrem Reiseantritt oder Ihrer Auslandstätigkeit klären.

Voraussetzungen

Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt und beabsichtigen, Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland zu verlegen oder halten sich bereits im Ausland auf.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Nachweis zu Ihrem Auslandsaufenthalt, je nach Art Ihres Auslandsaufenthaltes

    Beispielsweise

    • Vertragsunterlagen
    • Reiseunterlagen wie Flugtickets oder Ähnliches
    • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Ausgefüllter Online-Antrag oder PDF-Formular Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt
  • Entscheidung zu Ihrem Versicherungsstatus

    von Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)