Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland gemeldet war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
Hinweis:
Um das Verfahren trotzdem zügig abschließen zu können, ist es vor allem notwendig, der dafür zuständigen Stelle möglichst lückenlos alle notwendigen Unterlagen beziehungsweise Dokumente vorlegen zu können.
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Informationen zu den benötigten Unterlagen bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit
entnehmen Sie bitte der Dienstleistungsbeschreibung "Kraftfahrzeug anmelden" unter "Voraussetzungen".
Fahrzeuge, deren Erstzulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht länger als sechs Monate zurückliegt und deren bisherige Laufleistung weniger als 6.000 km beträgt, gelten steuerrechtlich als Neufahrzeuge.
(gilt sowohl für neue als auch gebrauchte Fahrzeuge):
zusätzlich
- zollrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (erhältlich beim Hauptzollamt)
- bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: Untersuchungsbericht über Hauptuntersuchung
- bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung: Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO (Vollgutachten)
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
zusätzlich:
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt
Aktualisiert am 09.12.2024