6 Monate Bei Fahrerlaubnissen aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat erlischt die Fahrberechtigung nach 6 Monaten ab Begründung des Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland. Auf Antrag kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist um bis zu 6 Monate verlängern, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller glaubhaft macht, dass sie beziehungsweise er den ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in Deutschland haben wird.
4-6 Wochen
36,30 EUR Weitere Gebühren bis insgesamt 65,00 EUR möglich.
Aktualisiert am 24.01.2024