Gültige Führerscheine aus EU bzw. EWR-Staaten (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen)) berechtigen in Deutschland zum Führen eines Kraftfahrzeugs.
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Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis (sogenannte Umschreibung). Diese Führerscheine müssen nicht in ein deutsches Führerscheindokument umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist jedoch auf freiwilliger Basis möglich.
Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse erteilt, wenn der Bewerber:
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind, gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.
Genauere Auskünfte erteilt die Fahrerlaubnisbehörde.
nach der Fotomustertafel
bei EU-Führerscheinen mit kyrillischer Schrift mit amtlicher Übersetzung
Aktualisiert am 31.08.2024