Verfahren

Sie können den Auszug aus dem Wettbewerbsregister online oder per Post beim Bundeskartellamt beantragen.

Auszug online beantragen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Als Unternehmen benötigen Sie dazu ein Unternehmenskonto bei MeinUK (Elster), als natürliche Person benötigen Sie ein BundID-Konto.
  • Sie werden bei der Antragstellung aufgefordert, die Gebühr zu bezahlen. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag an das Bundeskartellamt übermittelt.
  • Das Bundeskartellamt prüft Ihre Angaben.
  • Sie erhalten den entsprechenden Auszug aus dem Wettbewerbsregister per Post.

Auszug per Post beantragen:

  • Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundeskartellamts herunter und füllen Sie es aus.
  • Drucken Sie das Formular aus und fügen Sie eine amtliche oder amtlich beglaubigte Unterschrift hinzu.
  • Senden Sie das Formular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per Post an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt.
  • Das Bundeskartellamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Sie erhalten eine Aufforderung zur Zahlung der Gebühr. Zahlen Sie die Gebühr.
  • Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie den entsprechenden Auszug aus dem Wettbewerbsregister per Post.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Rechtsbehelf: Beschwerde gegen Entscheidung der Registerbehörde.