Sie wollen wissen, ob im Wettbewerbsregister eine Eintragung gegen Sie vorliegt? Dann können Sie eine Auskunft beim Bundeskartellamt beantragen.

Das Bundeskartellamt führt ein Wettbewerbsregister (WebReg) über Unternehmen, gegen die bestimmte rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen oder Bußgelder ergangen sind. Sie können einen Auszug aus dem WebReg beantragen und Auskunft über Einträge über Sie als Person oder über Ihr Unternehmen erhalten. Liegen keine Einträge vor, erhalten Sie eine sogenannte „Negativauskunft“.

Mit dem WebReg können sich öffentliche Auftraggeber informieren, ob gegen ein Unternehmen rechtskräftige Urteile oder Bußgeldbescheide ergangen sind, bevor sie den Zuschlag erteilen. Die zuständigen Staatsanwaltschaften und Bußgeldbehörden melden dem WebReg alle einschlägigen straf- und bußgeldrechtlichen Entscheidungen. Das Bundeskartellamt prüft die Mitteilungen auf offensichtliche Fehler und informiert die Unternehmen über eine geplante Eintragung.

Wenn Sie eine solche Mitteilung erhalten, können Sie gegen die geplante Eintragung geltend machen, dass die mitgeteilten Daten fehlerhaft sind. Mitteilungen werden je nach Schwere des Delikts nach 3 beziehungsweise 5 Jahren aus dem Register gelöscht. Durch einen Antrag auf Selbstreinigung können Sie eine vorzeitige Löschung erwirken.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine natürliche Person oder stellen den Antrag im Namen eines Unternehmens.
  • Wenn Sie gesetzlich vertreten: Sie können eine Vertretungsmacht nachweisen. Bevollmächtigte können keinen Antrag stellen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Bei Antrag per Post: Antragsformular mit amtlicher oder amtlich beglaubigter Unterschrift
  • Bei gesetzlicher Vertretung: Vertretungsmacht