Verfahren

Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind und in Bremen wohnen, können Sie beim Fachdienst Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige des Amtes für soziale Dienste Auskünfte aus dem Sorgeregister anfordern.

  • Nutzen Sie den Onlinedienst "Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister". Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".
  • Melden Sie sich telefonisch, schriftlich oder persönlich bei Ihrer zuständigen Dienststelle des Fachdienst Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige.
  • Stellen Sie einen formlosne Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.
  • Das zuständige Jugendamt prüft, ob Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden und stellt gegebenenfalls eine Bescheinigung aus.
  • Wenn das Kind in Bremen geboren ist bekommen Sie die Bescheinigung kurzfristig zugeschickt. 
  • Ist das Kind nicht in Bremen geboren, muss vorher beim Sorgeregister des Jugendamtes des Geburtsortes nachgefragt werden. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich dadurch.

Rechtsgrundlagen