Sie können bequem den Onlinedienst "Grundstücksbezogene Altlastenauskünfte" verwenden.
Sind grundstücksbezogene Altlastenauskünfte zum Beispiel im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf oder einer Grundstücksbewertung gefragt, sind folgende Angaben erforderlich:
Für Architekten und Entwurfsverfasser ist die Überprüfung auf Altlasten bei bestimmten Bauvorhaben gemäß Landesbauordnung (LBO) obligatorisch. Für Bauvorhaben, für die diese Prüfung durchgeführt werden soll, sind erforderlich:
Die örtliche Zuständigkeit der verantwortlichen Dienststellen (siehe "Zuständige Dienststelle") ist unbedingt zu beachten.
Aktualisiert am 01.08.2024