Verfahren

Sie können bequem den Onlinedienst "Grundstücksbezogene Altlastenauskünfte" verwenden.

Sind grundstücksbezogene Altlastenauskünfte zum Beispiel im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf oder einer Grundstücksbewertung gefragt, sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name,
  • Anschrift,
  • genaue Adresse des Grundstückes mit Flur und Flurstück, für das die Altlastenauskunft erwünscht ist

Für Architekten und Entwurfsverfasser ist die Überprüfung auf Altlasten bei bestimmten Bauvorhaben gemäß Landesbauordnung (LBO) obligatorisch. Für Bauvorhaben, für die diese Prüfung durchgeführt werden soll, sind erforderlich:

  • das anhängende Formular "Vorklärung Altlasten",
  • ein Lageplan des Baugrundstückes mit dem geplanten Bauvorhaben

Die örtliche Zuständigkeit der verantwortlichen Dienststellen (siehe "Zuständige Dienststelle") ist unbedingt zu beachten.

Rechtsgrundlagen