Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes - eventuell außer Betrieb gesetztes - Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Das Kennzeichen wird zugeteilt, wenn das Fahrzeug mit eigener Antriebskraft ins Ausland verbracht werden soll
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
für die Ausfuhr von Fahrzeugen (ggf. auch anlassbezogen per Fax an die Zulassungsstelle)
bei zugelassenen Fahrzeugen
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
zusätzlich
- alte Fahrzeugdokumente und eine vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung oder
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
bei zugelassenen Fahrzeugen, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Bremen oder in Bremerhaven bei einer dortigen Zulassung zugelassen sind.
zusätzlich:
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt
Aktualisiert am 05.11.2024