Verfahren

Eine formlose Meldung, dass Bedarf für den Winterdienst besteht können Sie auf verschiedenen Wegen einreichen:

Online

Füllen Sie das Online-Formular aus oder nutzen Sie die App von Die Bremer Stadtreinigung.

Telefonisch

Melden Sie sich telefonisch beim Kundenservice von Die Bremer Stadtreinigung.

Schriftlich

Senden Sie eine formlose Meldung als E-Mail an Die Bremer Stadtreinigung.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Sind Sie Grundstückseigentümer*in, dann können Sie Ihre Reinigungspflicht auch auf Mieter*innen oder gewerbliche Reinigungsdienste übertragen. Bei Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt Bremen gerne zur Verfügung. Das Ordnungsamt legt im Zweifel auch den Umfang der Reinigungspflicht fest.

Im Winterstreudienstkatalog finden Sie alle Fahrbahnen, die wir mit Salz streuen. Die Fahrbahnen aller nicht genannten Straßen werden nur auf Anforderung und nach Prüfung im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten von Schnee geräumt bzw. gestreut