Welche Fristen sind zu beachten?

Erstantrag:
Es gilt das Antragsprinzip, d. h. Förderung wird vom Beginn des Monats an geleistet , in dem die Vorlesungen beginnen, vorausgesetzt, in diesem Monat liegt dem Amt ein schriftlicher Antrag vor. Zur Fristwahrung reicht ein formloser Antrag, die Formblätter/Nachweise können innerhalb bestimmter Fristen nachgereicht werden.
Wiederholungsantrag:
Um eine nahtlose Weiterförderung zu gewähr-leisten müssen die Wiederholungsanträge spätestens 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes vollständig im Studentenwerk vorliegen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Je nach Prüfaufwand, Erstantrag zwischen 4 und 10 Wochen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

keine