Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.
Es fallen Gebühren nach § 39 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und §192 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i. V. m. der Gebührensatzung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Aktualisiert am 16.05.2023