Falls das BfArM im Rahmen der Prüfung feststellt, dass die Antragsunterlagen unvollständig sind, fordert es Sie auf, den Antrag innerhalb einer Frist von bis zu 3 Monaten zu ergänzen und die Änderungen oder Ergänzungen über das Antragsportal einzureichen.
Nach Eingang des vollständigen Antrags. In begründeten Einzelfällen kann die Frist um bis zu weitere drei 3 Monate verlängert werden.
Entscheidung über Aufnahme in das Verzeichnis
Gebühr: 1.500 - 9.000 EUR
Änderungsanzeigen
Gebühr: 300,00 - 4.900 EUR
Antrag auf Verlängerung der Erprobung
Gebühr: 1.500 - 4.900 EUR
Einreichung von Nachweisen für die endgültige Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis
Gebühr: 1.500 - 6.600 EUR
Streichung aus dem Verzeichnis
Gebühr: 200,00 EUR
Aktualisiert am 21.02.2025