Welche Fristen sind zu beachten?

Falls das BfArM im Rahmen der Prüfung feststellt, dass die Antragsunterlagen unvollständig sind, fordert es Sie auf, den Antrag innerhalb einer Frist von bis zu 3 Monaten zu ergänzen und die Änderungen oder Ergänzungen über das Antragsportal einzureichen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Nach Eingang des vollständigen Antrags. In begründeten Einzelfällen kann die Frist um bis zu weitere drei 3 Monate verlängert werden.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Entscheidung über Aufnahme in das Verzeichnis

Gebühr: 1.500 - 9.000 EUR
Änderungsanzeigen

Gebühr: 300,00 - 4.900 EUR

Antrag auf Verlängerung der Erprobung

Gebühr: 1.500 - 4.900 EUR
Einreichung von Nachweisen für die endgültige Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis

Gebühr: 1.500 - 6.600 EUR
Streichung aus dem Verzeichnis

Gebühr: 200,00 EUR