Verfahren

  • Die Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft erfolgt nach einem Anmeldeverfahren, das grundsätzlich in den gleichen Zeiträumen stattfindet wie an öffentlichen Schulen. 
  • Terminabweichungen werden von den Schulen in freier Trägerschaft bekanntgegeben. 
  • Bei einer eventuellen Ablehnung der Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft ist immer eine Anmeldung an einer öffentlichen Schule möglich.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft erfolgt durch den Abschluss eines privatrechtlichen Schulvertrags, der ein privatrechtliches Schulverhältnis begründet. Es sind zivilrechtliche Rechtsmittel möglich.