Es gelten die Anmeldefristen für öffentliche Schulen, gegebenenfalls werden abweichende Fristen der Schulen in freier Trägerschaft von diesen bekanntgegeben.
Die Entscheidung über die Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage, so dass im Falle einer Ablehnung noch eine fristgerechte Anmeldung an einer öffentlichen Schule möglich ist.
Die Anmeldung ist grundsätzlich gebührenfrei.
Von den Schulen in privater Trägerschaft können Schulgelder für den Schulbesuch erhoben werden, die von den Eltern/ Erziehungsberechtigten zu zahlen sind. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei den jeweiligen Privatschulen.
Aktualisiert am 06.10.2024