Die angeforderte Steuererklärung ist innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist (die Frist beträgt 4 Monate) abzugeben.
Wird die in dem Schreiben des Finanzamts genannte Frist nicht eingehalten, ist grundsätzlichein Verspätungszuschlag festzusetzen. Außerdem kann das Finanzamt die Abgabe der Steuererklärung durch Zwangsmittel (z.B. Zwangsgeld) erzwingen oder die Besteuerungsgrundlagen schätzen.
Aktualisiert am 15.09.2023