Die Frist zur Abgabe der angeforderten Steuererklärung(en) beträgt mindestens 4 Monate. Das Ende der Frist ist in dem Anforderungsschreiben des Finanzamts ausdrücklich genannt. Eine Verlängerung dieser Frist kann grundsätzlich nicht gewährt werden.
Aktualisiert am 18.02.2025